Bestattungsunternehmen in Friedland (Landkreis Oder-Spree)
Für Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist im Bereich Bestattungsunternehmen noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 2.985Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 15848Postleitzahl
In Friedland (Landkreis Oder-Spree) gehört Bestattungsunternehmen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Kleine Aufträge lohnen sich bei Bestattungsunternehmen für einen auswärtigen Betrieb nur, wenn die Anfahrt passt. In Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist deshalb der Zeitpunkt fast wichtiger als der Preis.
Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist Teil des Landkreis Oder-Spree in Brandenburg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 15848 kommen 2.985 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Friedland (Landkreis Oder-Spree) 4 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Cottbus, rund 38.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friedland (Landkreis Oder-Spree) in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Friedland (Landkreis Oder-Spree) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bestattungshaus Dupski Eisenhüttenstadt, rund 26 km
- Haus des Abschieds Eisenhüttenstadt, rund 28.7 km
- Bestattungshaus Cikursch Eisenhüttenstadt, rund 29 km
- Bestattungsinstitut Obenhaupt Fürstenwalde/Spree, rund 31.7 km
- Bestattungshaus R. Matz Frankfurt (Oder), rund 32.3 km
- Schadly Bestattungen Lübben (Spreewald), rund 32.6 km
- Oderland Bestattungen Frankfurt (Oder), rund 34 km
- Bestattungshaus Friedensruh Cottbus, rund 37.9 km
Wer in Friedland (Landkreis Oder-Spree) im Bereich Bestattungsunternehmen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Die Bestattungsart bestimmt den weiteren Weg: Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab, Urnenbeisetzung, Gemeinschaftsgrab, Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See. Am Grab hängt ein Nutzungsrecht für eine festgelegte Ruhezeit, das sich später verlängern lässt. Was als Grabmal zulässig ist, steht in der Friedhofssatzung, ebenso die Regeln zu Pflege und Bepflanzung.
Stirbt jemand außerhalb des Wohnorts, kommt eine Überführung hinzu. Aus dem Ausland ist dafür ein Leichenpass erforderlich, je nach Zielland auch ein besonders ausgekleideter Sarg, dazu kommen Papiere in beglaubigter Übersetzung. Reiseversicherungen decken eine Rückführung teilweise ab. Innerhalb Deutschlands ist der Ablauf einfacher, die Entfernung bestimmt dann im Wesentlichen die Kosten.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Überführung und Versorgung
- Trauerfeier und Redner
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Bestattungsunternehmen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Wie abgerechnet wird
Für Bestattungsunternehmen in Friedland (Landkreis Oder-Spree) gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Brandenburg teils von Nachbarbundesländern. Für Friedland (Landkreis Oder-Spree) gilt das Landesrecht von Brandenburg.
- Bestattungsunternehmen Eisenhüttenstadt
- Bestattungsunternehmen Lübben (Spreewald)
- Bestattungsunternehmen Fürstenwalde
- Bestattungsunternehmen Frankfurt (Oder)
- Bestattungsunternehmen Lübbenau/Spreewald
- Bestattungsunternehmen Guben
- Bestattungsunternehmen Cottbus
- Bestattungsunternehmen Forst (Lausitz)
- Bestattungsunternehmen Königs Wusterhausen
- Bestattungsunternehmen Erkner
Was oft gefragt wird
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Welche Kosten kommen neben dem Bestatter auf mich zu?
Die Gebühren des Friedhofsträgers für Grabstelle und Beisetzung, das Krematorium bei Feuerbestattung, Urkunden, Trauerhallennutzung, Musik, Redner, Blumen, Anzeigen und später das Grabmal samt Genehmigung. Diese Posten stehen nicht in der Preisliste des Bestatters, sondern in den Satzungen und Angeboten der jeweiligen Stellen.
Wie lange dauert es bis zur Beisetzung?
Das hängt an der Bestattungsfrist des Bundeslandes, an der Belegung des Friedhofs und bei einer Feuerbestattung an den Kapazitäten des Krematoriums, dazu kommt die zweite Leichenschau. Üblich sind einige Tage bis wenige Wochen. Eine Trauerfeier kann auch später stattfinden, etwa bei einer Urnenbeisetzung.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Was bedeutet Abnahme?
Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Zum Weiterlesen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
