Bestattungsunternehmen in Lübben (Spreewald)
Für Lübben (Spreewald) führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Bestattungsunternehmen. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 1Eintrag
- 13.967Einwohner
- BrandenburgBundesland
- 15907Postleitzahl
In Lübben (Spreewald) gehört Bestattungsunternehmen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Lübben (Spreewald) versorgt sich bei Bestattungsunternehmen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Lübben (Spreewald) ist Teil des Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 15907 kommen 13.967 Einwohner. Das ergibt etwa 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bestattungsunternehmen ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Lübben (Spreewald) 209 Einträge erfasst. Mit 36.8 Kilometern Entfernung ist Cottbus der nächste größere Ort, was die Auswahl in Lübben (Spreewald) praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Überführung und Versorgung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Prüfen Sie bei Bestattungsunternehmen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Bei Bestattungsunternehmen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Im Umkreis
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Brandenburg teils von Nachbarbundesländern. Für Lübben (Spreewald) gilt das Landesrecht von Brandenburg.
- Bestattungsunternehmen Lübbenau/Spreewald
- Bestattungsunternehmen Cottbus
- Bestattungsunternehmen Finsterwalde
- Bestattungsunternehmen Königs Wusterhausen
- Bestattungsunternehmen Zossen
- Bestattungsunternehmen Mittenwalde
- Bestattungsunternehmen Wildau
- Bestattungsunternehmen Fürstenwalde
- Bestattungsunternehmen Zeuthen
- Bestattungsunternehmen Senftenberg
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Welche Kosten kommen neben dem Bestatter auf mich zu?
Die Gebühren des Friedhofsträgers für Grabstelle und Beisetzung, das Krematorium bei Feuerbestattung, Urkunden, Trauerhallennutzung, Musik, Redner, Blumen, Anzeigen und später das Grabmal samt Genehmigung. Diese Posten stehen nicht in der Preisliste des Bestatters, sondern in den Satzungen und Angeboten der jeweiligen Stellen.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
