Bestattungsunternehmen in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen)
Noch kein Bestattungsunternehmen für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 737Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55278Postleitzahl
Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten: Dafür braucht es in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
In Gemeinden wie Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) fällt bei Bestattungsunternehmen jede Absage stärker ins Gewicht, weil die Auswahl kleiner ist. Zwei Anfragen parallel sind hier sinnvoll, nicht unhöflich.
Verwaltungstechnisch gehört Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) zum Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 737 Einwohner und die Postleitzahl 55278. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2 Einträge. Mainz liegt etwa 18.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen).
Betriebe im Verzeichnis
In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Pietät Schwenger Nieder-Olm, rund 8.8 km
- Jörg Wassermann Bestattungen Ober-Olm, rund 11.9 km
- Bestattungsinstitut Karl Rech Mainz, rund 18 km
- Wiedenmann Bestattungen Mainz, rund 18.1 km
- Bestattungsinstitut Becker Mainz, rund 18.7 km
- Bestattungsinstitut Volk-Neunecker Mainz, rund 19.2 km
- Veyhelmann Eltville am Rhein, rund 21.6 km
- Julius Richter GmbH & Co.KG Eltville am Rhein, rund 22 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Stirbt jemand außerhalb des Wohnorts, kommt eine Überführung hinzu. Aus dem Ausland ist dafür ein Leichenpass erforderlich, je nach Zielland auch ein besonders ausgekleideter Sarg, dazu kommen Papiere in beglaubigter Übersetzung. Reiseversicherungen decken eine Rückführung teilweise ab. Innerhalb Deutschlands ist der Ablauf einfacher, die Entfernung bestimmt dann im Wesentlichen die Kosten.
Was üblicherweise angeboten wird
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Überführung und Versorgung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Trauerfeier und Redner
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Bestattungsunternehmen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Was Bestattungsunternehmen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) reicht bis in Landkreis Mainz-Bingen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
- Bestattungsunternehmen Nieder-Olm
- Bestattungsunternehmen Alzey
- Bestattungsunternehmen Trebur
- Bestattungsunternehmen Ginsheim-Gustavsburg
- Bestattungsunternehmen Riedstadt
- Bestattungsunternehmen Mainz
- Bestattungsunternehmen Nauheim
- Bestattungsunternehmen Bischofsheim
- Bestattungsunternehmen Groß-Gerau
- Bestattungsunternehmen Gernsheim
Die wiederkehrenden Fragen
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Passende Erklärungen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
