Personaldienstleister in Ginsheim-Gustavsburg
Für Ginsheim-Gustavsburg fehlt zu Personaldienstleister bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 17.143Einwohner
- HessenBundesland
- 55294 bis 55299 und 1 weiterePostleitzahlen
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Personaldienstleister in Ginsheim-Gustavsburg. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Ginsheim-Gustavsburg hat bei Personaldienstleister einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Ginsheim-Gustavsburg liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 17.143 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 55294, 55299, 65462. Über alle Branchen zusammen sind für Ginsheim-Gustavsburg 177 Einträge erfasst. Wiesbaden liegt etwa 15.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ginsheim-Gustavsburg.
Diese Betriebe sind erfasst
In Ginsheim-Gustavsburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Servicebüro Bischofsheim Bischofsheim, rund 1.5 km
- Jobcenter Mainz, rund 4.5 km
- CJD Mainz Mainz, rund 5.4 km
- temp Personal Mainz, rund 5.4 km
- Tertia Rüsselsheim am Main, rund 5.6 km
- Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau Rüsselsheim am Main, rund 6 km
- Lentium Personal Rüsselsheim am Main, rund 6.1 km
- Ars Vivendi & Ars Laborandi Mainz, rund 6.1 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Personalsuche für Betriebe
- Helfer- und Facharbeitspositionen
- Direktvermittlung in Festanstellung
- Übernahmeoption beim Kunden
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Für Personaldienstleister gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was den Preis bestimmt
Bei Personaldienstleister entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Im Umkreis
In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Ginsheim-Gustavsburg ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
- Personaldienstleister Bischofsheim
- Personaldienstleister Hochheim am Main
- Personaldienstleister Rüsselsheim am Main
- Personaldienstleister Trebur
- Personaldienstleister Mainz
- Personaldienstleister Flörsheim am Main
- Personaldienstleister Nauheim
- Personaldienstleister Raunheim
- Personaldienstleister Groß-Gerau
- Personaldienstleister Nieder-Olm
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?
Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.
Was steht in einem Zeitarbeitsvertrag?
Der Verleiher als Arbeitgeber, der in Bezug genommene Tarifvertrag, die Eingruppierung, die regelmäßige Arbeitszeit und der Einsatz an wechselnden Orten. Prüfen Sie die Regelungen zu Arbeitszeitkonto, Fahrtkosten und Kündigung in der Probezeit. Der konkrete Einsatz wird zusätzlich schriftlich mitgeteilt.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Zum Weiterlesen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
