Bestattungsunternehmen in Görlitz
Für Görlitz fehlt zu Bestattungsunternehmen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 55.186Einwohner
- SachsenBundesland
- 02826Postleitzahl
Bestattungsunternehmen in Görlitz: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Görlitz ist eine Mittelstadt mit rund 55.186 Einwohnern. Bei Bestattungsunternehmen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Görlitz liegt im Landkreis Görlitz in Sachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 02826 kommen 55.186 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 595 Einträge für Görlitz über alle Branchen hinweg. Löbau liegt etwa 23.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Görlitz.
Diese Betriebe sind erfasst
In Görlitz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bestattungen Großer Löbau, rund 23.8 km
- Bestattungshaus „Friede“ Zittau, rund 31.1 km
- Bestattungsinstitut Fuchs Zittau, rund 31.3 km
- ANTEA Bestattungen - Bestattungshaus Zittau Zittau, rund 31.3 km
- Zilentio Zittau, rund 31.6 km
- Bestattungsinstitut Jürgen Schilder Bautzen, rund 39.1 km
- Uta Schilder Bautzen, rund 39.2 km
- Schröter Bestattungen Bautzen, rund 39.3 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Sterbefall ist dem Standesamt anzuzeigen, bei einem Sterbefall im Haushalt spätestens am dritten Werktag, die Sterbeurkunde wird danach ausgestellt und in mehreren Ausfertigungen für Versicherungen, Renten und Banken benötigt. Bis wann bestattet sein muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Vor einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Die Kosten tragen zunächst die Erben, bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt einspringen.
Zur Trauerfeier gehören Entscheidungen, die in kurzer Zeit zu treffen sind: Ort und Zeitpunkt, Redner oder Geistliche, Musik, Trauerdruck und Anzeige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält solche Wünsche vorab fest, hinterlegte Beträge werden dabei üblicherweise über ein Treuhandkonto oder eine Versicherung gesichert. Das entlastet Angehörige und schafft Klarheit über den vereinbarten Leistungsumfang.
Leistungen im Überblick
Was Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Überführung und Versorgung
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Trauerdrucksachen und Anzeigen
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Vergleichen Sie bei Bestattungsunternehmen nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Zur Preisfrage
Für Bestattungsunternehmen in Görlitz gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Auch im Umland
Görlitz gehört zu Landkreis Görlitz. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
- Bestattungsunternehmen Löbau
- Bestattungsunternehmen Zittau
- Bestattungsunternehmen Ebersbach-Neugersdorf
- Bestattungsunternehmen Bautzen
- Bestattungsunternehmen Weißwasser/O.L.
- Bestattungsunternehmen Neustadt in Sachsen
- Bestattungsunternehmen Bischofswerda
- Bestattungsunternehmen Hoyerswerda
- Bestattungsunternehmen Spremberg
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Häufige Fragen
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Kann ich Teile selbst organisieren?
Teilweise ja. Die Länder regeln unterschiedlich, welche Schritte einem zugelassenen Bestatter vorbehalten sind, insbesondere Überführung und Versorgung. Sarg, Blumen, Trauerdruck und Ablauf der Feier können Angehörige selbst übernehmen. Fragen Sie nach Einzelleistungen, denn jeder Betrieb muss sie getrennt anbieten und ausweisen.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.