Bestattungsunternehmen in Zittau
Für den Bereich Bestattungsunternehmen führt diese Seite 4 Betriebe in Zittau, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 4Einträge
- 24.710Einwohner
- SachsenBundesland
- 02763,02788Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten endet selten beim ersten Treffer. Für Zittau zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
In Zittau kennen sich die Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Zittau zum Landkreis Görlitz (Sachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahlen 02763, 02788 kommen 24.710 Einwohner. Das ergibt etwa 1,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bestattungsunternehmen ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 424 Einträge für Zittau über alle Branchen hinweg. Mit 31.6 Kilometern Entfernung ist Görlitz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Zittau praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Betriebe aus Zittau können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Im Trauerfall entscheidet oft die Reihenfolge: Der Auftrag wird erteilt, bevor etwas verglichen wurde. Bestattungsunternehmen müssen Preisverzeichnisse vorlegen, und die Leistungen sind einzeln beauftragbar, von der Überführung über Sarg oder Urne bis zur Trauerfeier. Fremdkosten wie Friedhofsgebühren, Krematorium, Urkunden und Anzeigen werden ausgelegt und weitergereicht, sie sind kein Teil der Bestatterleistung.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Erd-, Feuer- und Seebestattung
- Trauerfeier und Redner
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
- Behördengänge und Sterbeurkunden
Vor der Beauftragung klären
Bei Bestattungsunternehmen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Wie abgerechnet wird
Bei Bestattungsunternehmen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Zittau ist die Verwaltung in Landkreis Görlitz der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Bestattungsunternehmen Ebersbach-Neugersdorf
- Bestattungsunternehmen Löbau
- Bestattungsunternehmen Görlitz
- Bestattungsunternehmen Bautzen
- Bestattungsunternehmen Neustadt in Sachsen
- Bestattungsunternehmen Bischofswerda
- Bestattungsunternehmen Pirna
- Bestattungsunternehmen Kamenz
- Bestattungsunternehmen Hoyerswerda
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Welche Kosten kommen neben dem Bestatter auf mich zu?
Die Gebühren des Friedhofsträgers für Grabstelle und Beisetzung, das Krematorium bei Feuerbestattung, Urkunden, Trauerhallennutzung, Musik, Redner, Blumen, Anzeigen und später das Grabmal samt Genehmigung. Diese Posten stehen nicht in der Preisliste des Bestatters, sondern in den Satzungen und Angeboten der jeweiligen Stellen.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Passende Erklärungen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.