Politisches Bildungsforum Mecklenburg-Vorpommern
Steinbeckerstraße 20, 17489 Greifswald
Aktuell stehen für Greifswald 2 Einträge zum Stichwort Eventlocations und Festsäle im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Wer in Greifswald einen Betrieb aus dem Bereich Eventlocations und Festsäle sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Hochzeit, Firmenfeier, Geburtstag, Saalmiete. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Der Auftragsbestand bei Eventlocations und Festsäle schwankt in Greifswald stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Greifswald ist Teil des Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 60.071 Einwohner und die Postleitzahlen 17489, 17491, 17493. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Eventlocations und Festsäle ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 639 Einträge für Greifswald über alle Branchen hinweg. Mit 59.1 Kilometern Entfernung ist Neubrandenburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Greifswald praktisch erweitert.
Steinbeckerstraße 20, 17489 Greifswald
Betriebe aus Greifswald können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Für die Endzeit gibt es keine bundesweite Regel. Maßgeblich sind die Sperrzeiten des Landes, die Auflagen in der Genehmigung des Hauses und der Lärmschutz gegenüber der Nachbarschaft. Ein Saal im Gewerbegebiet darf oft länger laut sein als einer im Wohngebiet. Fragen Sie konkret nach, bis wann Musik drinnen und draußen laufen darf, und lassen Sie sich die Antwort in den Vertrag schreiben.
Musik in der Öffentlichkeit ist bei der GEMA anzumelden, und zwar vom Veranstalter, nicht von der Band. Veranstalter sind Sie, wenn Sie zur Feier einladen und die Räume mieten, es sei denn, das Haus übernimmt die Anmeldung ausdrücklich. Auch Feiern ohne Eintrittsgeld sind anzumelden. Die Höhe der Vergütung richtet sich unter anderem nach Fläche und Eintritt. Klären Sie vorab schriftlich, wer meldet und wer zahlt.
Was Betriebe im Bereich Eventlocations und Festsäle typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
Für Eventlocations und Festsäle gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Bei Eventlocations und Festsäle entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Greifswald gehört zu Landkreis Vorpommern-Greifswald. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Für Hochzeiten an Samstagen im Sommer und für Weihnachtsfeiern sind beliebte Häuser oft ein Jahr im Voraus vergeben. Für Geburtstage und kleinere Feiern außerhalb der Saison reichen meist einige Monate. Fragen Sie beim ersten Kontakt gleich nach Ausweichterminen, oft ist ein Freitag oder Sonntag nicht nur frei, sondern auch günstiger.
Das entscheidet das Haus. Manche Locations vermieten nur mit eigenem Catering, andere erlauben fremde Anbieter gegen eine Gebühr, wieder andere geben den Raum leer ab. Klären Sie das vor der Zusage, denn es verschiebt den Gesamtpreis stärker als die Saalmiete selbst.
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.