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Taxi und Mietwagen in Greifswald

Kurz gesagt

2 Einträge zu Taxi und Mietwagen sind für Greifswald hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer endet selten beim ersten Treffer. Für Greifswald zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

Greifswald hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Taxi und Mietwagen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Greifswald liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 60.071 Einwohner und die Postleitzahlen 17487, 17489, 17491. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 676 Einträge für Greifswald über alle Branchen hinweg. Neubrandenburg liegt etwa 59.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Greifswald.

Wer ist gelistet?

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.

Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.

Was üblicherweise angeboten wird

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Kurierfahrten
  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Vorbestellung zum Festtermin

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird

Wie abgerechnet wird

Angebote für Taxi und Mietwagen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Betriebe in der Nähe

Greifswald teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Vorpommern-Greifswald denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Greifswald

Die wiederkehrenden Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Zum Nachschlagen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.