Zum Inhalt springen

Hausverwaltungen in Groß-Gerau

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis hat für Groß-Gerau noch keinen Betrieb im Bereich Hausverwaltungen erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.

In Groß-Gerau gehört Hausverwaltungen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Mittelstädte wie Groß-Gerau liegen bei Hausverwaltungen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Groß-Gerau liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 26.614 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 64521. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 141 Einträge. Mit 9.5 Kilometern Entfernung ist Rüsselsheim am Main der nächste größere Ort, was die Auswahl in Groß-Gerau praktisch erweitert.

Wer ist gelistet?

In Groß-Gerau ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

In der Mietverwaltung bestimmt der Mieterwechsel den Takt: Wohnungsabnahme mit Protokoll, Zählerstände, Schlüsselzahl, Abrechnung der Kaution nach angemessener Prüffrist. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen und zu verzinsen. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete folgen eigenen Fristen und einer Begründung, meist über den Mietspiegel.

Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen, Erfassung und Abrechnung übernehmen meist Messdienstleister. Bei fernauslesbaren Zählern sind unterjährige Verbrauchsinformationen vorgeschrieben. Die Kosten der CO2-Bepreisung werden bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt: Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Anteil des Vermieters.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • WEG-Verwaltung
  • Instandhaltungsplanung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Handwerkerkoordination

Vor der Beauftragung klären

Ein belastbarer Vergleich bei Hausverwaltungen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Was den Preis bestimmt

Bei Hausverwaltungen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Auch im Umland

Für Vorhaben in Groß-Gerau ist die Verwaltung in Landkreis Groß-Gerau der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Groß-Gerau

Was oft gefragt wird

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Der Vermieter muss sie dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen lassen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er jedoch weiterhin auszahlen. Für die Abrechnung in der Eigentümergemeinschaft gelten andere Regeln, dort entscheidet die Versammlung.

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Mindestens einmal im Jahr, einberufen von der Verwaltung mit der gesetzlichen Ladungsfrist und einer Tagesordnung. Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen, die jederzeit einsehbar ist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss die Anfechtungsfrist beachten, sie ist kurz und beginnt mit der Beschlussfassung.

Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?

Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Begriffe dazu

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.