Taxi und Mietwagen in Gründau
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Gründau noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 14.838Einwohner
- HessenBundesland
- 63584Postleitzahl
Bei Taxi und Mietwagen in Gründau scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
Bei Taxi und Mietwagen zählt in Gründau die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Gründau ist Teil des Landkreis Main-Kinzig-Kreis in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 63584 kommen 14.838 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 120 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gelnhausen, rund 3.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Gründau in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Gründau ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi Klitsch Büdingen, rund 10.2 km
- Taxi Garcia Schöneck, rund 19.1 km
- Ostendplatz Offenbach am Main, rund 27.9 km
- Ketteler Krankenhaus Offenbach am Main, rund 28.8 km
- Taxihalteplatz Offenbach am Main, rund 30 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 30.2 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 30.2 km
- 44 K3 Frankfurt am Main, rund 32.3 km
Wer in Gründau im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Kurierfahrten
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Prüfen Sie bei Taxi und Mietwagen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Was das kostet
Für Taxi und Mietwagen in Gründau gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Im Umkreis
Gründau gehört zu Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Passende Erklärungen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.