Tierpensionen und Tierbetreuung in Herrenberg
Für Tierpensionen und Tierbetreuung gibt es in Herrenberg noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 32.961Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71083Postleitzahl
Wer Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice in Herrenberg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Herrenberg hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Tierpensionen und Tierbetreuung lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Herrenberg ist Teil des Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 71083 kommen 32.961 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 457 Einträge für Herrenberg über alle Branchen hinweg. Mit 15.5 Kilometern Entfernung ist Tübingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Herrenberg praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Herrenberg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Pferdepension Schönblick Ammerbuch, rund 8.4 km
- Kreuzberger Hof Tübingen, rund 12 km
- Tierhotel Goldene Pfote Sindelfingen, rund 16.2 km
- Tierhotel Goldene Pfote Sindelfingen, rund 16.3 km
- 4LuckyDogs - Hundepension/-schule Horb am Neckar, rund 19 km
- Tier- & HausSitting Neckar-Alb Mössingen, rund 24.2 km
- Steffis Kleine Tierpension Mössingen, rund 25.6 km
- DogMeetsWalk Ostfildern, rund 30.2 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Herrenberg im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.
Wer gewerbsmäßig fremde Tiere unterbringt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, und mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn sie erteilt ist. Die Behörde prüft dafür Sachkunde, Räume und Zuverlässigkeit und kontrolliert anschließend. Eine Pension kann diese Erlaubnis auf Nachfrage vorlegen. Bei privaten Angeboten auf Vermittlungsportalen fehlt sie häufig, das ist ein Unterschied, nach dem Sie fragen sollten.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Gassiservice
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Betreuung von Kleintieren
Vor der Beauftragung klären
Ein Betrieb, der bei Tierpensionen und Tierbetreuung von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Wie abgerechnet wird
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Herrenberg reicht bis in Landkreis Böblingen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Die wiederkehrenden Fragen
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Was gebe ich meinem Tier mit?
In der Regel das gewohnte Futter für die gesamte Dauer, eventuelle Medikamente mit schriftlicher Dosierung, den Heimtierausweis und die Kontaktdaten der Tierarztpraxis. Eine vertraute Decke oder ein Spielzeug hilft vielen Tieren. Spielzeug und Liegeplätze teilen sich in Gruppenhaltung aber mehrere Tiere, geben Sie deshalb nichts Wertvolles mit.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
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Begriffe dazu
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