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Zoohandlungen und Tierbedarf in Hösbach

Kurz gesagt

Für Zoohandlungen und Tierbedarf gibt es in Hösbach noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Tierfutter, Zubehör, Aquaristik, Kleintiere endet selten beim ersten Treffer. Für Hösbach zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

Hösbach ist eine Kleinstadt mit etwa 13.323 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Hösbach liegt im Landkreis Aschaffenburg in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 63768 kommen 13.323 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Hösbach 146 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Aschaffenburg, rund 5.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Hösbach in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

In Hösbach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Hösbach kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Hunde und Katzen ebenso wie Kaninchen, Vögel, Reptilien und Zierfische, denn auch Fische sind Wirbeltiere. Für wirbellose Tiere wie Schnecken, Garnelen oder Insekten gilt diese Pflicht nicht. Viele Fachgeschäfte verkaufen inzwischen gar keine Hunde und Katzen mehr, sondern nur Kleintiere, Fische und Zubehör.

Im Laden gekaufte Ware können Sie nicht einfach zurückgeben, ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware gibt es im stationären Handel nicht. Viele Geschäfte nehmen ungeöffnetes Futter trotzdem aus Kulanz zurück, fragen Sie beim Kauf danach. Bei Bestellungen im Internet gilt dagegen in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Ist Ware mangelhaft, stehen Ihnen in beiden Fällen die Gewährleistungsrechte zu.

Das gehört zum Leistungsbild

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Zubehör, Leinen und Transportboxen
  • Aquaristik und Terraristik
  • Vogel- und Kleintierbedarf
  • Pflege- und Hygieneprodukte

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Zoohandlungen und Tierbedarf darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

Preise im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

In der Umgebung

Die Grenze von Landkreis Aschaffenburg ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Hösbach sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Fragen und Antworten

Dürfen Kinder allein ein Tier kaufen?

Nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind und keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 11c des Tierschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche ohne diese Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, wie klein oder günstig das Tier ist.

Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?

Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Hintergrund und Begriffe

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.