Taxi und Mietwagen in Illingen (Enzkreis)
In Illingen (Enzkreis) sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 1Eintrag
- 8.022Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 75428Postleitzahl
Taxi und Mietwagen in Illingen (Enzkreis): Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Kleinere Städte haben bei Taxi und Mietwagen selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Illingen (Enzkreis) liegt im Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 8.022 Einwohner und die Postleitzahl 75428. Das ergibt etwa 1,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Taxi und Mietwagen ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 62 Einträge für Illingen (Enzkreis) über alle Branchen hinweg. Pforzheim liegt etwa 16.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Illingen (Enzkreis).
Verzeichnete Betriebe
Sie betreiben in Illingen (Enzkreis) einen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Kurierfahrten
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Taxi und Mietwagen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Zur Preisfrage
Bei Taxi und Mietwagen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Illingen (Enzkreis) ist die Verwaltung in Landkreis Enzkreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Taxiunternehmen Vaihingen an der Enz
- Taxiunternehmen Mühlacker
- Taxiunternehmen Sachsenheim
- Taxiunternehmen Niefern-Öschelbronn
- Taxiunternehmen Markgröningen
- Taxiunternehmen Hemmingen (Württemberg)
- Taxiunternehmen Schwieberdingen
- Taxiunternehmen Oberderdingen
- Taxiunternehmen Tamm
- Taxiunternehmen Bietigheim-Bissingen
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Was oft gefragt wird
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Begriffe dazu
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