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Bars und Kneipen in Ingolstadt

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Ingolstadt 37 Einträge zum Stichwort Bars und Kneipen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Diese Übersicht für Ingolstadt richtet sich an alle, die Ausgehen, Cocktails, Sport schauen planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

In Ingolstadt decken Betriebe im Bereich Bars und Kneipen häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.

Als kreisfreie Stadt in Bayern bündelt Ingolstadt Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 142.308 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 5 Postleitzahlen von 85049 bis 85057. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Ingolstadt überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 2,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Ingolstadt 1069 Einträge erfasst. Manching liegt etwa 7.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ingolstadt.

Die Einträge im Überblick

ANNA Ingolstadt

Theresienstraße 19, 85049 Ingolstadt

  • Öffnungszeiten May-Sep: Mo–Fr 09:00–19:00 Uhr · Sa 09:00–18:00 Uhr · Feiertags, So 10:00–18:00 Uhr · Oct-Apr: Mo–Sa 09:00–18:00 Uhr · Feiertags, So 10:00–18:00 Uhr · Dec 25-Dec 26 geschlossen

Details zum Eintrag

La Fiesta

Oberer Graben 1, 85049 Ingolstadt

  • Öffnungszeiten Do 21:00–03:00 Uhr, Fr 21:00–05:00 Uhr, Sa 21:00–05:00 Uhr

Details zum Eintrag

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Bier vom Fass
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Raucherbereich oder Außenplätze
  • Sportübertragungen

Angebote richtig vergleichen

Achten Sie bei Bars und Kneipen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Zur Preisfrage

Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Bars und Kneipen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Ingolstadt einhalten kann.

Betriebe in der Nähe

Für Vorhaben in Ingolstadt ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Ingolstadt der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Ingolstadt

Häufige Fragen

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Begriffe dazu

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.