Taxi und Mietwagen in Kiel
Kein Eintrag zu Taxi und Mietwagen in Kiel bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 252.668Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 24159Postleitzahl
Diese Übersicht für Kiel richtet sich an alle, die Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Als Großstadt bietet Kiel bei Taxi und Mietwagen eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.
Als kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein bündelt Kiel Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. 252.668 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 24159. Insgesamt führt das Verzeichnis 2109 Einträge für Kiel über alle Branchen hinweg. Kronshagen liegt etwa 4.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Kiel.
Verzeichnete Betriebe
In Kiel ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Bahnhofstraße Preetz, rund 14 km
- Taxiplatz ZOB für 3 Taxen Schleswig, rund 45.4 km
- Taxi Kortum Schleswig Schleswig, rund 45.7 km
- Am Markt Neustadt in Holstein, rund 52.9 km
- Taxistand Pansdorf Bahnhof Ratekau, rund 54.8 km
- Bermuda / Balkan Itzehoe, rund 61.9 km
- Feldschmiedekamp Itzehoe, rund 62 km
- Dithmarscher Platz Itzehoe, rund 62.1 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Leistungen im Überblick
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Vorbestellung zum Festtermin
- Taxifahrten im Stadtgebiet
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Taxi und Mietwagen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Was den Preis bestimmt
Wer bei Taxi und Mietwagen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
In der Umgebung
Kiel teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Kiel denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
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Häufige Fragen
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was ist, wenn der Betrieb den Termin platzen lässt?
Einmal passiert das in jedem Gewerk. Wiederholt sich das ohne Rückmeldung, ist das ein Hinweis auf die Organisation des Betriebs und ein legitimer Grund, den Auftrag noch vor Beginn anders zu vergeben.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.