Reit- und Fahrverein Kirchheim Teck e.V.
Obere Steinstraße 45, 73230 Kirchheim/Teck
Aktuell stehen für Kirchheim unter Teck 1 Einträge zum Stichwort Reitställe und Reitschulen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Für Kirchheim unter Teck listet diese Seite Betriebe im Bereich Reitställe und Reitschulen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
Kirchheim unter Teck ist eine Mittelstadt mit rund 42.178 Einwohnern. Bei Reitställe und Reitschulen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Kirchheim unter Teck ist Teil des Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 42.178 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 73230. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Kirchheim unter Teck 481 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Esslingen am Neckar, rund 14.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Kirchheim unter Teck in der Regel mit an.
Obere Steinstraße 45, 73230 Kirchheim/Teck
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Reitschulen mit eigenen Schulpferden ebenso wie Betriebe, die Ausritte oder Kutschfahrten anbieten. Daneben gibt es das freiwillige Kennzeichnungssystem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, das Betriebe und Vereine auf Antrag prüft. Ein Schild am Hoftor ersetzt aber nicht den eigenen Blick auf Pferde, Ställe und Unterricht.
Einstellplätze gibt es als Box mit oder ohne Paddock, als Offenstall in der Gruppe und in Mischformen mit Weidegang im Sommer. Im Preis enthalten sind je nach Betrieb Futter, Einstreu, Misten, Weide und die Nutzung von Halle und Platz, Sonderleistungen wie Decken wechseln oder Füttern von Zusatzfutter kosten extra. Lassen Sie sich im Einstellvertrag genau aufschreiben, was enthalten ist und wer im Krankheitsfall den Tierarzt ruft.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Achten Sie bei Reitställe und Reitschulen darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Der günstigste Betrieb für Reitställe und Reitschulen ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Kirchheim unter Teck liegt in Landkreis Esslingen. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Grundsätzlich der Halter des Pferdes nach § 833 BGB. Bei Schulpferden eines gewerblichen Betriebs kann sich der Halter aber entlasten, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Ob Sie Ersatz bekommen, hängt deshalb vom Einzelfall ab. Eine eigene Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Feste Tage, der monatliche Beitrag, was erlaubt ist, etwa Ausritte, Springen oder Unterricht bei Dritten, und wer bei einem Schaden haftet. Klären Sie, ob die Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers Fremdreiter einschließt. Auch eine Kündigungsfrist gehört dazu, damit das Ende für beide planbar ist.
Das hängt stark von Region, Haltungsform und enthaltenen Leistungen ab und wird von jedem Betrieb selbst festgelegt. Vergleichen Sie nicht nur den Monatspreis, sondern was darin steckt: Futter, Einstreu, Misten, Weidegang, Hallennutzung und Zusatzleistungen. Lassen Sie sich das im Einstellvertrag schriftlich aufführen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.