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Tierpensionen und Tierbetreuung in Kleve

Kurz gesagt

Für Tierpensionen und Tierbetreuung gibt es in Kleve noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Diese Übersicht für Kleve richtet sich an alle, die Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

Bei Tierpensionen und Tierbetreuung sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.

Kleve ist Teil des Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 53.458 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 47533. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 467 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bedburg-Hau, rund 4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Kleve in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Kleve ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Wer in Kleve im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.

Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.

Leistungen im Überblick

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Betreuung von Kleintieren
  • Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
  • Tagesbetreuung und Hundekita
  • Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt

Woran Sie Angebote messen

Bei Tierpensionen und Tierbetreuung ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Was den Preis bestimmt

Bei Tierpensionen und Tierbetreuung entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Betriebe in der Nähe

Die Grenze von Kreis Kleve ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Kleve sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Häufige Fragen

Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?

Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.

Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?

Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.

Welche Impfungen verlangt eine Tierpension?

Üblich ist ein vollständiger Grundimpfschutz, der im Heimtierausweis dokumentiert ist, bei Hunden häufig ergänzt um eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen um Katzenschnupfen und Katzenseuche. Viele Pensionen verlangen außerdem eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung. Die genauen Anforderungen legt jedes Haus selbst fest, fragen Sie rechtzeitig vor der Buchung nach.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Zum Nachschlagen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.