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Hausverwaltungen in Konstanz

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis hat für Konstanz noch keinen Betrieb im Bereich Hausverwaltungen erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.

Diese Übersicht für Konstanz richtet sich an alle, die WEG, Mietverwaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

Der Auftragsbestand bei Hausverwaltungen schwankt in Konstanz stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.

Verwaltungstechnisch gehört Konstanz zum Landkreis Konstanz (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 85.770 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 966 Einträge für Konstanz über alle Branchen hinweg. Mit 11.5 Kilometern Entfernung ist Überlingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Konstanz praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

In Konstanz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Die Pflichten in der Eigentümergemeinschaft sind formal: Einladung zur Versammlung mit Frist, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung je Einheit, Führung der Beschlusssammlung und Verwaltung der Erhaltungsrücklage. In der Mietverwaltung gilt die Jahresfrist für die Betriebskostenabrechnung, danach sind Nachforderungen ausgeschlossen. Vergütet wird meist pauschal je Einheit und Monat, Sonderleistungen wie Baubetreuung werden gesondert berechnet.

Am Gebäude hängen Pflichten, die außerhalb der Abrechnung liegen: Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die Bewohner ihre Hausratversicherung, und bei einem Leitungswasserschaden entscheidet die Schadensstelle darüber, wer reguliert. Dazu kommt die Verkehrssicherung mit Winterdienst, Beleuchtung, Spielplatz- und Baumkontrolle. Wird sie versäumt, haftet die Gemeinschaft und im Innenverhältnis oft die Verwaltung.

Leistungen im Überblick

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Mietverwaltung und Mieterbetreuung
  • Eigentümerversammlung und Beschlüsse
  • Instandhaltungsplanung
  • Handwerkerkoordination

Woran Sie Angebote messen

Ein belastbarer Vergleich bei Hausverwaltungen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Wie abgerechnet wird

Wer bei Hausverwaltungen nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Konstanz gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Was oft gefragt wird

Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?

Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Der Vermieter muss sie dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen lassen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben muss er jedoch weiterhin auszahlen. Für die Abrechnung in der Eigentümergemeinschaft gelten andere Regeln, dort entscheidet die Versammlung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?

Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.