Personaldienstleister in Ladenburg
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- 1Eintrag
- 12.704Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 68526Postleitzahl
Wer Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung in Ladenburg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Kleinere Städte haben bei Personaldienstleister selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Ladenburg ist Teil des Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 12.704 Einwohner und die Postleitzahl 68526. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Ladenburg eher dünn besetzt: rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Ladenburg 368 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mannheim, rund 10.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Ladenburg in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
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Aus der Praxis dieser Branche
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.
Leistungen im Überblick
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Arbeitnehmerüberlassung
- Personalsuche für Betriebe
- Helfer- und Facharbeitspositionen
- Direktvermittlung in Festanstellung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Personaldienstleister lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Zur Preisfrage
Bei Personaldienstleister trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Ladenburg reicht bis in Landkreis Rhein-Neckar-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
- Personaldienstleister Edingen-Neckarhausen
- Personaldienstleister Schriesheim
- Personaldienstleister Heddesheim
- Personaldienstleister Dossenheim
- Personaldienstleister Viernheim
- Personaldienstleister Eppelheim
- Personaldienstleister Plankstadt
- Personaldienstleister Heidelberg
- Personaldienstleister Brühl
- Personaldienstleister Mannheim
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Zahle ich als Bewerber etwas?
Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.
Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?
Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.
Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?
Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Begriffe dazu
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