Tierpensionen und Tierbetreuung in Langenau
Für Tierpensionen und Tierbetreuung gibt es in Langenau noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 15.792Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 89129Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierpensionen und Tierbetreuung meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Langenau nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung zählt in Langenau die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Langenau liegt im Landkreis Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 15.792 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 89129. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 189 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Ulm, rund 14.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Langenau in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Langenau ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hundeschule, Hundepension Neu-Ulm, rund 16.6 km
- Hundehotel Residenz am Wald Erbach, rund 23.7 km
- Hundepension Straub Laichingen, rund 30.2 km
- Reiterhof Alte Sägmühle Göppingen, rund 42 km
- Pferdepension Frühlingshof Uhingen, rund 44.5 km
- Hundehotel am Aichenbach Schorndorf, rund 52.4 km
- Pfoten Resort Riedlingen, rund 58.2 km
- Reitanlage Buocher Höhe Remshalden, rund 61.9 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Fast alle Pensionen verlangen einen gültigen Impfschutz und lassen sich den Heimtierausweis zeigen, bei Hunden zusätzlich häufig eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Dazu kommen eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung und manchmal ein Nachweis der Haftpflichtversicherung. Klären Sie die Anforderungen mit Vorlauf, denn manche Impfungen brauchen einige Tage, bis der Schutz aufgebaut ist.
Rechtlich ist die Unterbringung meist ein Verwahrungsvertrag, bei dem die Pension das Tier aufnimmt und versorgt. Wer vertraglich die Aufsicht über ein fremdes Tier übernimmt, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier Dritten zufügt, kann sich aber entlasten, wenn die nötige Sorgfalt eingehalten wurde. Für Krankheit und Verletzungen während des Aufenthalts kommt es auf die Vereinbarung an, deshalb gehört eine Regelung für den Tierarztbesuch in den Vertrag.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Gassiservice
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Betreuung von Kleintieren
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Tierpensionen und Tierbetreuung von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Was das kostet
Preise im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Nachbarorte
Die Grenze von Landkreis Alb-Donau-Kreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Langenau sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
