Berodi Fotostudio, bundesweiter Einsatz, Mietstudio
Erich-Zeigner-Allee 64, 04229 Leipzig
Dieses Verzeichnis kennt 25 Betriebe für Fotografen und Fotostudios in Leipzig. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
Für Leipzig listet diese Seite Betriebe im Bereich Fotografen und Fotostudios. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.
In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Fotografen und Fotostudios heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.
Leipzig ist eine kreisfreie Stadt in Sachsen und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 611.850 Einwohner und 32 Postleitzahlen von 04103 bis 04357. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Fotografen und Fotostudios in Leipzig eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Leipzig 5287 Einträge erfasst. Mit 8.3 Kilometern Entfernung ist Markkleeberg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Leipzig praktisch erweitert.
Betriebe aus Leipzig können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt beim Fotografen, es ist nicht übertragbar. Was Sie als Kunde bekommen, sind Nutzungsrechte, und deren Umfang wird im Vertrag festgelegt. Wichtig ist deshalb die Frage, was Sie mit den Bildern tun dürfen: privat zeigen, drucken lassen, in sozialen Netzwerken veröffentlichen oder gewerblich bewerben. Für Betriebe lohnt es sich, Werbenutzung ausdrücklich zu vereinbaren.
Für biometrische Passbilder gelten feste Vorgaben zu Größe, Kopfhöhe, Hintergrund und Mimik, und seit der Umstellung auf die digitale Übermittlung nehmen viele Behörden nur noch Bilder an, die auf einem gesicherten Weg übertragen oder im Amt selbst aufgenommen wurden. Fragen Sie im Studio nach, ob es die digitale Übermittlung anbietet, sonst laufen Sie mit einem Papierbild ins Leere.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Achten Sie bei Fotografen und Fotostudios darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Bei Fotografen und Fotostudios wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Leipzig reicht bis in Kreisfreie Stadt Leipzig hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Ein neutraler Hintergrund, gleichmäßiges Licht, ein freundlicher und wacher Ausdruck und Kleidung, die zur angestrebten Stelle passt. Gute Studios beraten dazu und fotografieren mehrere Varianten. Ein Selfie mit weichgezeichnetem Hintergrund ersetzt das nicht.
Für Porträttermine meist ein bis zwei Wochen, für Hochzeiten je nach Auftragslage mehrere Wochen bis zu einigen Monaten. Lassen Sie sich einen Zeitraum nennen und fragen Sie, ob es kurz nach dem Termin eine kleine Vorauswahl gibt.
Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Sie erhalten Nutzungsrechte in dem Umfang, der vereinbart ist. Wenn Sie die Bilder auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbung verwenden wollen, muss das im Vertrag stehen.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.