Taxi und Mietwagen in Leutkirch im Allgäu
In Leutkirch im Allgäu ist zu Taxi und Mietwagen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 23.588Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 88299Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Leutkirch im Allgäu nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Taxi und Mietwagen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Leutkirch im Allgäu ist Teil des Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 23.588 Einwohner und die Postleitzahl 88299. Insgesamt führt das Verzeichnis 234 Einträge für Leutkirch im Allgäu über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kempten, rund 23 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Leutkirch im Allgäu in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Leutkirch im Allgäu ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wangen Bahnhof Taxistand Wangen im Allgäu, rund 20.2 km
- Taxi Karacan Memmingen, rund 20.7 km
- Taxi Jung Ravensburg, rund 28.6 km
- Taxi Haage Ravensburg, rund 29.1 km
- Taxistand Bahnhof Marktoberdorf, rund 41.7 km
- Taxi Frank Kaufbeuren, rund 42.7 km
- Markdorf Bahnhof Markdorf, rund 45.9 km
- Taxi der fliegende Holländer Krumbach (Schwaben), rund 51.2 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Bleibt etwas im Fahrzeug liegen, hilft die Quittung, denn auf ihr stehen Unternehmen und Konzessionsnummer. Fundsachen werden über den Betrieb oder das Fundbüro abgewickelt. Für Fahrten zu festen Terminen wie Flug oder Zug lohnt eine Vorbestellung mit Zeitpuffer, weil am Halteplatz zu Stoßzeiten nicht immer ein Wagen bereitsteht.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Kurierfahrten
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Wie abgerechnet wird
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Taxi und Mietwagen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Leutkirch im Allgäu einhalten kann.
Im Umkreis
Leutkirch im Allgäu liegt in Landkreis Ravensburg. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Nachgefragt
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Zum Nachschlagen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
