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Taxi und Mietwagen in Lilienthal

Kurz gesagt

1 Einträge zu Taxi und Mietwagen sind für Lilienthal hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Taxi und Mietwagen in Lilienthal: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.

Mittelstädte wie Lilienthal liegen bei Taxi und Mietwagen oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Lilienthal liegt im Landkreis Osterholz in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 28865 kommen 20.293 Einwohner. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Taxi und Mietwagen ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 239 Einträge für Lilienthal über alle Branchen hinweg. Bremen liegt etwa 10.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Lilienthal.

Verzeichnete Betriebe

Sie betreiben in Lilienthal einen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.

Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.

Das gehört zum Leistungsbild

Was Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Taxifahrten im Stadtgebiet
  • Kurierfahrten

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Für Taxi und Mietwagen gilt: Ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen ist die Grundlage jeder späteren Reklamation. Mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall kaum belegen.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Zur Preisfrage

Kostenangaben zu Taxi und Mietwagen schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Niedersachsen teils von Nachbarbundesländern. Für Lilienthal gilt das Landesrecht von Niedersachsen.

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Die wiederkehrenden Fragen

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?

In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.

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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.