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Taxi und Mietwagen in Ludwigsfelde

Kurz gesagt

Für den Bereich Taxi und Mietwagen führt diese Seite 2 Betriebe in Ludwigsfelde, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

In Ludwigsfelde gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Ludwigsfelde hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Taxi und Mietwagen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Verwaltungstechnisch gehört Ludwigsfelde zum Landkreis Teltow-Fläming (Brandenburg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 29.635 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 14974. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Ludwigsfelde eher dünn besetzt: rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 128 Einträge. Potsdam liegt etwa 18.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Ludwigsfelde.

Die Einträge im Überblick

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.

Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.

Was üblicherweise angeboten wird

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Taxifahrten im Stadtgebiet
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport
  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Vorbestellung zum Festtermin

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Prüfen Sie bei Taxi und Mietwagen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Was das kostet

Was Taxi und Mietwagen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.

Im Umkreis

Rund um Ludwigsfelde bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.

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Nachgefragt

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?

Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Zum Nachschlagen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.