Taxi und Mietwagen in Lübeck
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Lübeck noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 219.044Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 23552 bis 23569Postleitzahlen
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer endet selten beim ersten Treffer. Für Lübeck zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mit dieser Einwohnerzahl trägt Lübeck einen eigenständigen Anbietermarkt. Für Taxi und Mietwagen sind zwei bis drei Vergleichsangebote meist ohne große Mühe zu bekommen.
Lübeck ist eine kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 10 Postleitzahlen von 23552 bis 23569 kommen 219.044 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1566 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Stockelsdorf, rund 3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Lübeck in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Lübeck ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxistand Pansdorf Bahnhof Ratekau, rund 12.4 km
- Taxi Wenzel Bad Oldesloe, rund 21 km
- Taxiruf 4711 Bad Oldesloe, rund 23.5 km
- Am Markt Neustadt in Holstein, rund 27.8 km
- U-Bahn Großhansdorf Ahrensburg, rund 36.2 km
- Bahnhof Ahrensburg Ahrensburg, rund 38.6 km
- U-Bahnhof Ahrensburg Ost Ahrensburg, rund 38.7 km
- U-Bahnhof Ahrensburg West Ahrensburg, rund 39.8 km
Sie betreiben in Lübeck einen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Bleibt etwas im Fahrzeug liegen, hilft die Quittung, denn auf ihr stehen Unternehmen und Konzessionsnummer. Fundsachen werden über den Betrieb oder das Fundbüro abgewickelt. Für Fahrten zu festen Terminen wie Flug oder Zug lohnt eine Vorbestellung mit Zeitpuffer, weil am Halteplatz zu Stoßzeiten nicht immer ein Wagen bereitsteht.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Kurierfahrten
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Vorbestellung zum Festtermin
Woran Sie Angebote messen
Ein Betrieb, der bei Taxi und Mietwagen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Was den Preis bestimmt
Preise im Bereich Taxi und Mietwagen lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Lübeck ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Lübeck der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Mehr aus diesem Ort
Fragen und Antworten
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?
In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.