Taxi und Mietwagen in Mannheim
Für den Bereich Taxi und Mietwagen führt diese Seite 2 Betriebe in Mannheim, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 2Einträge
- 316.877Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 14 PLZPostleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Mannheim. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Mit dieser Einwohnerzahl trägt Mannheim einen eigenständigen Anbietermarkt. Für Taxi und Mietwagen sind zwei bis drei Vergleichsangebote meist ohne große Mühe zu bekommen.
Mannheim ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 14 Postleitzahlen von 68159 bis 68309 kommen 316.877 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Mannheim 4057 Einträge erfasst. Mit 2.3 Kilometern Entfernung ist Ludwigshafen am Rhein der nächste größere Ort, was die Auswahl in Mannheim praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Mannheim kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Bleibt etwas im Fahrzeug liegen, hilft die Quittung, denn auf ihr stehen Unternehmen und Konzessionsnummer. Fundsachen werden über den Betrieb oder das Fundbüro abgewickelt. Für Fahrten zu festen Terminen wie Flug oder Zug lohnt eine Vorbestellung mit Zeitpuffer, weil am Halteplatz zu Stoßzeiten nicht immer ein Wagen bereitsteht.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Krankenfahrten mit Verordnung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein belastbarer Vergleich bei Taxi und Mietwagen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Kosten und Angebote
Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Mannheim ist die Verwaltung in Stadtkreis Mannheim der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Begriffe dazu
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.