Bars und Kneipen in Markdorf
Dieses Verzeichnis kennt 8 Betriebe für Bars und Kneipen in Markdorf. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 8Einträge
- 14.406Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 88677Postleitzahl
Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in Markdorf beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Markdorf ist eine Kleinstadt mit etwa 14.406 Einwohnern. Betriebe im Bereich Bars und Kneipen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Markdorf ist Teil des Landkreis Bodenseekreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 14.406 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 88677. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Markdorf überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 5,6 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 348 Einträge. Mit 16.4 Kilometern Entfernung ist Konstanz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Markdorf praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Markdorf kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.
Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Sportübertragungen
- Bier vom Fass
- Raucherbereich oder Außenplätze
- Reservierung für Gruppen
Vor der Beauftragung klären
Prüfen Sie bei Bars und Kneipen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Zur Preisfrage
Für Bars und Kneipen in Markdorf gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Nachbarorte
Die Grenze von Landkreis Bodenseekreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Markdorf sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
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Fragen und Antworten
Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?
Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.
Wie viel muss im Glas sein?
Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.