Taxi und Mietwagen in Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim)
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 3.460Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67149Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim). Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Mit rund 3.460 Einwohnern hat Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) bei Taxi und Mietwagen selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.
Verwaltungstechnisch gehört Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) zum Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 3.460 Einwohner und die Postleitzahl 67149. Insgesamt führt das Verzeichnis 20 Einträge für Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) über alle Branchen hinweg. Mannheim liegt etwa 18.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim).
Diese Betriebe sind erfasst
In Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Stadtwerke, Schifferstadt Schifferstadt, rund 8.8 km
- Langgasse/Holzgasse, Schifferstadt Schifferstadt, rund 8.8 km
- Bahnhof, Schifferstadt Schifferstadt, rund 8.8 km
- Langgasse/Iggelheimer Straße, Schifferstadt Schifferstadt, rund 8.8 km
- Schifferstadt, Bahnhof Schifferstadt, rund 8.9 km
- Robert-Schumann-Straße, Schifferstadt Schifferstadt, rund 9.1 km
- Im England, Schifferstadt Schifferstadt, rund 9.2 km
- Mutterstadter Straße, Schifferstadt Schifferstadt, rund 9.2 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Vorbestellung zum Festtermin
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Taxifahrten im Stadtgebiet
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Was das kostet
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Taxi und Mietwagen. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) einhalten kann.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) reicht bis in Landkreis Bad Dürkheim hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Was oft gefragt wird
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?
Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Begriffe dazu
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
