Taxi und Mietwagen in Meißen
2 Betriebe aus dem Bereich Taxi und Mietwagen sind für Meißen gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 2Einträge
- 29.051Einwohner
- SachsenBundesland
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Meißen nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Meißen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Taxi und Mietwagen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Meißen liegt im Landkreis Meißen in Sachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 29.051 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Meißen eher dünn besetzt: rund 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 495 Einträge für Meißen über alle Branchen hinweg. Mit 22.2 Kilometern Entfernung ist Dresden der nächste größere Ort, was die Auswahl in Meißen praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Sie betreiben in Meißen einen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Vorbestellung zum Festtermin
- Krankenfahrten mit Verordnung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Fragen Sie bei Taxi und Mietwagen nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Was den Preis bestimmt
Bei Taxi und Mietwagen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Meißen ist die Verwaltung in Landkreis Meißen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Zum Nachschlagen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.