Tierpensionen und Tierbetreuung in Münster
Dieses Verzeichnis hat für Münster noch keinen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 14.518Einwohner
- HessenBundesland
- 64839Postleitzahl
Diese Übersicht für Münster richtet sich an alle, die Hundepension, Katzenpension, Hundekita, Tiersitter, Gassiservice planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Münster ist eine Kleinstadt mit etwa 14.518 Einwohnern. Betriebe im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Münster zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 14.518 Einwohner und die Postleitzahl 64839. Insgesamt führt das Verzeichnis 77 Einträge für Münster über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Rodgau, rund 11.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Münster in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Münster ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierpension Overländer Rödermark, rund 5.7 km
- Tierpension "Alte Mühle" Reinheim, rund 9.7 km
- Tierhotel-Rhein-Main Langen (Hessen), rund 13.6 km
- Tierhotel Rhein-Main Langen, rund 13.6 km
- Hundepension Mayr Seligenstadt, rund 15.7 km
- Tierpension Hutter Mörfelden-Walldorf, rund 18.6 km
- Hunde & Katzen Hotel Birkenhof Weiterstadt, rund 20 km
- Doggyhouse Offenbach am Main, rund 20 km
Sie betreiben in Münster einen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Wer gewerbsmäßig fremde Tiere unterbringt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, und mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn sie erteilt ist. Die Behörde prüft dafür Sachkunde, Räume und Zuverlässigkeit und kontrolliert anschließend. Eine Pension kann diese Erlaubnis auf Nachfrage vorlegen. Bei privaten Angeboten auf Vermittlungsportalen fehlt sie häufig, das ist ein Unterschied, nach dem Sie fragen sollten.
Neben der Pension gibt es die Betreuung ohne Ortswechsel: Tiersitter, die zu festen Zeiten ins Haus kommen, füttern, Katzenklos reinigen und nach dem Rechten sehen, und Gassiservices, die Hunde abholen und ausführen, einzeln oder in kleinen Gruppen. Weil solche Anbieter kein Ladenlokal haben, tauchen sie in Karten und klassischen Verzeichnissen kaum auf. Sie finden sich eher über Empfehlungen, Aushänge beim Tierarzt oder über Einträge, die sie selbst anlegen.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Gassiservice
- Tagesbetreuung und Hundekita
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Tierpensionen und Tierbetreuung darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Münster gilt das Landesrecht von Hessen.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Was gebe ich meinem Tier mit?
In der Regel das gewohnte Futter für die gesamte Dauer, eventuelle Medikamente mit schriftlicher Dosierung, den Heimtierausweis und die Kontaktdaten der Tierarztpraxis. Eine vertraute Decke oder ein Spielzeug hilft vielen Tieren. Spielzeug und Liegeplätze teilen sich in Gruppenhaltung aber mehrere Tiere, geben Sie deshalb nichts Wertvolles mit.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Passende Erklärungen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
