Gnadenstäffele Karl Traub Restaurant & Erlebnisgastronomie
Pfarrgasse 3, 74172 Neckarsulm
Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 8 Betriebe in Neckarsulm, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in Neckarsulm beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Neckarsulm hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Bars und Kneipen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Neckarsulm liegt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 74172 kommen 26.523 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Neckarsulm überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 3,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 306 Einträge für Neckarsulm über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Heilbronn, rund 5.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neckarsulm in der Regel mit an.
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.
Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
Ein Betrieb, der bei Bars und Kneipen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Bei Bars und Kneipen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
In Baden-Württemberg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Neckarsulm ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.
Entscheidend sind die verwendeten Spirituosen, ob Säfte frisch gepresst werden und ob Sirupe selbst angesetzt sind. Dazu kommt der Zeitaufwand pro Glas. Eine Karte, die Marken und Füllmengen nennt, macht den Unterschied nachvollziehbar, eine Karte mit reinen Fantasienamen nicht.
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.