Taxi und Mietwagen in Neuenburg am Rhein
In Neuenburg am Rhein ist zu Taxi und Mietwagen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 12.520Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79395Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Taxi und Mietwagen meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Neuenburg am Rhein nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Kleinere Städte haben bei Taxi und Mietwagen selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Neuenburg am Rhein liegt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 12.520 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 79395. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 69 Einträge. Freiburg im Breisgau liegt etwa 28.4 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neuenburg am Rhein.
Diese Betriebe sind erfasst
In Neuenburg am Rhein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxizentrale Lörrach Lörrach, rund 23 km
- Regio Taxi Lörrach Lörrach, rund 24.3 km
- Munzinger Straße Freiburg im Breisgau, rund 25.3 km
- Prinz Eugen Freiburg im Breisgau, rund 27.5 km
- Schreiberstraße Freiburg im Breisgau, rund 27.9 km
- Paduaallee Freiburg im Breisgau, rund 28 km
- Bahnhof (Konzerthaus) Freiburg im Breisgau, rund 28 km
- Humboldt Freiburg im Breisgau, rund 28.2 km
Wer in Neuenburg am Rhein im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Kurierfahrten
- Vorbestellung zum Festtermin
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Krankenfahrten mit Verordnung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Neuenburg am Rhein reicht bis in Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Auch gesucht in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
