Auto Bierschneider Neumarkt
Alois-Senefelder-Straße 17, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Dieses Verzeichnis kennt 20 Betriebe für Autohäuser und Autohändler in Neumarkt in der Oberpfalz. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
Wer Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ankauf, Leasing in Neumarkt in der Oberpfalz beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Neumarkt in der Oberpfalz ist eine Mittelstadt mit rund 41.255 Einwohnern. Bei Autohäuser und Autohändler ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Neumarkt in der Oberpfalz liegt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 41.255 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 92318. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 4,8 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 468 Einträge. Schwabach liegt etwa 31.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neumarkt in der Oberpfalz.
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Neumarkt in der Oberpfalz kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Die Inzahlungnahme ist ein zweiter Vertrag. Der Händler bewertet Ihr Fahrzeug nach Zustand, Laufleistung und Nachfrage, und in diesem Geschäft sind Sie der Verkäufer, ein Gewährleistungsausschluss ist dabei üblich. Rechnen Sie Nachlass und Ankaufpreis zusammen, denn ein großzügiger Nachlass lässt sich über einen niedrigen Ankaufwert schnell wieder ausgleichen.
Zur Übergabe gehören Zulassung, Kennzeichen, die elektronische Versicherungsbestätigung und die Abmeldung des Altfahrzeugs. Viele Häuser übernehmen die Zulassung gegen Gebühr, und Überführungskosten stehen als eigene Position im Vertrag. Prüfen Sie bei der Übergabe Ausstattung, Zahl der Schlüssel, Bordunterlagen und Servicenachweise, denn Reklamationen sind vor Ort einfacher als später.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Ein belastbarer Vergleich bei Autohäuser und Autohändler beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Der günstigste Betrieb für Autohäuser und Autohändler ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Neumarkt in der Oberpfalz reicht bis in Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Mängelhaftung, beim Gebrauchtwagen kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Zeigt sich ein Mangel in den ersten Monaten, hilft die gesetzliche Beweislastumkehr. Ein vollständiger Ausschluss ist beim Verkauf an Verbraucher unwirksam, auch mit dem Zusatz gekauft wie gesehen.
Rechtlich ist das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen, weil es bereits zugelassen war, meist mit sehr geringer Laufleistung. Praktisch wichtig ist, dass Garantiefristen mit der Erstzulassung beginnen und ein Vorbesitzer in den Papieren steht. Dafür ist der Preis niedriger. Klären Sie den genauen Tag der Erstzulassung.
Bei unverbindlichen Lieferterminen können Sie nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Die Einzelheiten stehen in den Neuwagenverkaufsbedingungen. Halten Sie die Fristsetzung schriftlich fest, denn ohne Nachfrist ist ein Rücktritt in der Regel nicht wirksam.
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.