Mercedes Benz Auto-Meyer GmbH & Co. KG
Karl-Eibl-Straße 30, 91413 Neustadt an der Aisch
Für den Bereich Autohäuser und Autohändler führt diese Seite 7 Betriebe in Neustadt an der Aisch, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
Wer in Neustadt an der Aisch einen Betrieb aus dem Bereich Autohäuser und Autohändler sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ankauf, Leasing. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Bei Autohäuser und Autohändler zählt in Neustadt an der Aisch die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Neustadt an der Aisch liegt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 91413 kommen 13.523 Einwohner. Das ergibt etwa 5,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Autohäuser und Autohändler ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 183 Einträge. Mit 29 Kilometern Entfernung ist Fürth der nächste größere Ort, was die Auswahl in Neustadt an der Aisch praktisch erweitert.
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Neustadt an der Aisch im Bereich Autohäuser und Autohändler arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Beim Autohaus zählt zuerst, wer verkauft. Ein Händler haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, beim Gebrauchtwagen lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Beim Privatverkauf ist der Ausschluss dagegen üblich. Formulierungen wie gekauft wie gesehen ändern beim Händlerverkauf an einen Verbraucher nichts an der Haftung.
Beim Neuwagen bestimmen Lieferzeit und Bindung den Ablauf. Bestellte Fahrzeuge haben häufig einen unverbindlichen Liefertermin, bei Überschreitung brauchen Sie eine Nachfrist, um sich vom Vertrag zu lösen. Tageszulassungen und Vorführwagen sind rechtlich Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung, dafür beginnen Garantiefristen bereits mit dem Tag der Erstzulassung und nicht mit Ihrer Übernahme des Fahrzeugs.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Achten Sie bei Autohäuser und Autohändler darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Angebote für Autohäuser und Autohändler unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Neustadt an der Aisch gehört zu Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Rechtlich ist das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen, weil es bereits zugelassen war, meist mit sehr geringer Laufleistung. Praktisch wichtig ist, dass Garantiefristen mit der Erstzulassung beginnen und ein Vorbesitzer in den Papieren steht. Dafür ist der Preis niedriger. Klären Sie den genauen Tag der Erstzulassung.
Auf Rückgabeprotokoll und Bewertung. Üblicher Verschleiß ist hinzunehmen, darüber hinausgehende Schäden werden als Minderwert berechnet, dazu kommen Mehr- oder Minderkilometer nach Vertrag. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Termin prüfen und Kleinschäden kalkulieren, damit Sie die Bewertung einordnen können.
Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung, abgelesene Laufleistung, Zahl der Vorbesitzer laut Papieren, Unfallfreiheit oder bekannte Vorschäden, Zubehör, Zahl der Schlüssel, Übergabetermin und der Stand der Hauptuntersuchung. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer zu beweisen, deshalb gehört alles Zugesagte in den Vertragstext.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
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