Autohäuser und Autohändler in Neustadt an der Weinstraße
19 Betriebe aus dem Bereich Autohäuser und Autohändler sind für Neustadt an der Weinstraße gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 19Einträge
- 53.920Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67433,67434,67435Postleitzahl
Diese Übersicht für Neustadt an der Weinstraße richtet sich an alle, die Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ankauf, Leasing planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Mittelstädte wie Neustadt an der Weinstraße liegen bei Autohäuser und Autohändler oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.
Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 53.920 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 67433, 67434, 67435. Das ergibt etwa 3,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Autohäuser und Autohändler ist das überdurchschnittlich dicht. Insgesamt führt das Verzeichnis 681 Einträge für Neustadt an der Weinstraße über alle Branchen hinweg. Mit 8.4 Kilometern Entfernung ist Haßloch der nächste größere Ort, was die Auswahl in Neustadt an der Weinstraße praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
Autohaus Falter Neustadt
Branchweilerhofstraße 123, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Autohaus Falter Neustadt
Branchweilerhofstraße 121, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Ebersoldt GmbH - automobili di Modena Tridente
Im Altenschemel 33, 67435 Neustadt an der Weinstraße
Betriebe aus Neustadt an der Weinstraße können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beim Autohaus zählt zuerst, wer verkauft. Ein Händler haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, beim Gebrauchtwagen lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Beim Privatverkauf ist der Ausschluss dagegen üblich. Formulierungen wie gekauft wie gesehen ändern beim Händlerverkauf an einen Verbraucher nichts an der Haftung.
Beim Neuwagen bestimmen Lieferzeit und Bindung den Ablauf. Bestellte Fahrzeuge haben häufig einen unverbindlichen Liefertermin, bei Überschreitung brauchen Sie eine Nachfrist, um sich vom Vertrag zu lösen. Tageszulassungen und Vorführwagen sind rechtlich Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung, dafür beginnen Garantiefristen bereits mit dem Tag der Erstzulassung und nicht mit Ihrer Übernahme des Fahrzeugs.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Fahrzeugankauf und Inzahlungnahme
- Leasing und Finanzierung
- Zulassungsservice
- Neuwagen und Jahreswagen
Vor der Beauftragung klären
Vergleichen Sie bei Autohäuser und Autohändler nicht nur den Endbetrag, sondern die angesetzte Dauer. Ein niedriger Stundensatz mit doppelter Stundenzahl ist kein günstiges Angebot.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
In Neustadt an der Weinstraße wie überall gilt bei Autohäuser und Autohändler: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Neustadt an der Weinstraße ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Ist eine Tageszulassung ein Neuwagen?
Rechtlich ist das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen, weil es bereits zugelassen war, meist mit sehr geringer Laufleistung. Praktisch wichtig ist, dass Garantiefristen mit der Erstzulassung beginnen und ein Vorbesitzer in den Papieren steht. Dafür ist der Preis niedriger. Klären Sie den genauen Tag der Erstzulassung.
Wie lange haftet ein Händler für einen Gebrauchtwagen?
Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Mängelhaftung, beim Gebrauchtwagen kann sie vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Zeigt sich ein Mangel in den ersten Monaten, hilft die gesetzliche Beweislastumkehr. Ein vollständiger Ausschluss ist beim Verkauf an Verbraucher unwirksam, auch mit dem Zusatz gekauft wie gesehen.
Worauf achte ich bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs?
Auf Rückgabeprotokoll und Bewertung. Üblicher Verschleiß ist hinzunehmen, darüber hinausgehende Schäden werden als Minderwert berechnet, dazu kommen Mehr- oder Minderkilometer nach Vertrag. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Termin prüfen und Kleinschäden kalkulieren, damit Sie die Bewertung einordnen können.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.