Taxi und Mietwagen in Neutraubling
In Neutraubling ist zu Taxi und Mietwagen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 14.614Einwohner
- BayernBundesland
- 93073Postleitzahl
Ob es um Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Neutraubling zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Neutraubling hat bei Taxi und Mietwagen einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Neutraubling ist Teil des Landkreis Regensburg in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 14.614 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 93073. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 274 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Regensburg, rund 8.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Neutraubling in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Neutraubling ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- TIMAG Roding, rund 31.6 km
- Bogen BHF Bogen, rund 35.3 km
- Dingolfinger Taxiservice e.K. Dingolfing, rund 43.5 km
- Taxi Ecker Dingolfing, rund 44.9 km
- Altstadt Landshut, rund 50.1 km
Betriebe aus Neutraubling können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Vorbestellung zum Festtermin
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Taxifahrten im Stadtgebiet
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Der Vergleich bei Taxi und Mietwagen gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Wie abgerechnet wird
Angebote für Taxi und Mietwagen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Im Umkreis
Neutraubling gehört zu Landkreis Regensburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Zum Nachschlagen
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.