Taxi und Mietwagen in Obertshausen
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Obertshausen noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 25.531Einwohner
- HessenBundesland
- 63179Postleitzahl
Taxi und Mietwagen ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Obertshausen ein.
Der Auftragsbestand bei Taxi und Mietwagen schwankt in Obertshausen stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Obertshausen ist Teil des Landkreis Offenbach in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 25.531 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 63179. Insgesamt führt das Verzeichnis 131 Einträge für Obertshausen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Offenbach am Main, rund 6.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Obertshausen in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Obertshausen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Ostendplatz Offenbach am Main, rund 3.2 km
- Taxihalteplatz Offenbach am Main, rund 5.1 km
- Ketteler Krankenhaus Offenbach am Main, rund 5.1 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 6.9 km
- Offenbach Hauptbahnhof Offenbach am Main, rund 6.9 km
- 44 K3 Frankfurt am Main, rund 10.8 km
- Taxi Schäfer Dreieich, rund 11.8 km
- Opernplatz Frankfurt am Main, rund 13.3 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Was üblicherweise angeboten wird
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Kurierfahrten
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Vorbestellung zum Festtermin
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein belastbarer Vergleich bei Taxi und Mietwagen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Was das kostet
Der günstigste Betrieb für Taxi und Mietwagen ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.
Im Umkreis
Wer in Obertshausen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Offenbach einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Hintergrund und Begriffe
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.