Bars und Kneipen in Oldenburg
Zu Bars und Kneipen in Oldenburg liegen 48 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 48Einträge
- 174.629Einwohner
- NiedersachsenBundesland
Wer in Oldenburg einen Betrieb aus dem Bereich Bars und Kneipen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Ausgehen, Cocktails, Sport schauen. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Oldenburg hat genug Nachfrage, dass sich bei Bars und Kneipen auch Spezialisten halten. Für ungewöhnliche Aufgaben ist das der Unterschied zwischen einer Absage und einem Angebot.
Oldenburg gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Niedersachsen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 174.629 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 2,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Oldenburg 1727 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wardenburg, rund 9.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Oldenburg in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Oldenburg kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.
Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Bier vom Fass
- Livemusik und Veranstaltungen
- Reservierung für Gruppen
- Raucherbereich oder Außenplätze
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Bars und Kneipen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
In Oldenburg wie überall gilt bei Bars und Kneipen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Im Umkreis
Für Vorhaben in Oldenburg ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb) der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Was oft gefragt wird
Wie lange darf draußen bedient werden?
Das bestimmen die kommunale Sperrzeitregelung und die Auflagen der Außengastronomie-Genehmigung, häufig endet der Ausschank im Freien früher als drinnen. Anwohnerschutz ist der Grund. Der Betrieb kennt seine Zeiten genau, ein Blick auf den Aushang an der Tür beantwortet die Frage meist sofort.
Wie viel muss im Glas sein?
Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.
Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?
Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.