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Autohäuser und Autohändler in Pfullendorf

Kurz gesagt

Zu Autohäuser und Autohändler in Pfullendorf liegen 5 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Autohäuser und Autohändler in Pfullendorf. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Bei Autohäuser und Autohändler zählt in Pfullendorf die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.

Pfullendorf liegt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 88630 kommen 13.654 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Pfullendorf 92 Einträge erfasst. Mit 29.5 Kilometern Entfernung ist Konstanz der nächste größere Ort, was die Auswahl in Pfullendorf praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Sie betreiben in Pfullendorf einen Betrieb im Bereich Autohäuser und Autohändler und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Beim Autohaus zählt zuerst, wer verkauft. Ein Händler haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, beim Gebrauchtwagen lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Beim Privatverkauf ist der Ausschluss dagegen üblich. Formulierungen wie gekauft wie gesehen ändern beim Händlerverkauf an einen Verbraucher nichts an der Haftung.

Die Inzahlungnahme ist ein zweiter Vertrag. Der Händler bewertet Ihr Fahrzeug nach Zustand, Laufleistung und Nachfrage, und in diesem Geschäft sind Sie der Verkäufer, ein Gewährleistungsausschluss ist dabei üblich. Rechnen Sie Nachlass und Ankaufpreis zusammen, denn ein großzügiger Nachlass lässt sich über einen niedrigen Ankaufwert schnell wieder ausgleichen.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Gebrauchtwagen mit Garantie
  • Leasing und Finanzierung
  • Zulassungsservice
  • Neuwagen und Jahreswagen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Autohäuser und Autohändler ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was den Preis bestimmt

Angebote für Autohäuser und Autohändler unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Pfullendorf gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Nachgefragt

Kann ich einen Autokauf widerrufen?

Im Autohaus geschlossene Verträge sind nicht widerruflich, ein Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatz und Haustürgeschäften. Wird der Kauf finanziert, hat der Darlehensvertrag ein eigenes Widerrufsrecht, das je nach Verbindung der Verträge auch auf den Kauf durchschlagen kann. Prüfen Sie die Belehrung in den Unterlagen.

Ist eine Tageszulassung ein Neuwagen?

Rechtlich ist das Fahrzeug ein Gebrauchtwagen, weil es bereits zugelassen war, meist mit sehr geringer Laufleistung. Praktisch wichtig ist, dass Garantiefristen mit der Erstzulassung beginnen und ein Vorbesitzer in den Papieren steht. Dafür ist der Preis niedriger. Klären Sie den genauen Tag der Erstzulassung.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Was ist eine Anfahrtspauschale?

Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.