Taxi und Mietwagen in Ratingen
Aktuell stehen für Ratingen 11 Einträge zum Stichwort Taxi und Mietwagen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 11Einträge
- 87.513Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer: Dafür braucht es in Ratingen einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
Der Auftragsbestand bei Taxi und Mietwagen schwankt in Ratingen stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Ratingen liegt im Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 87.513 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Ratingen im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Ratingen 527 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Düsseldorf, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Ratingen in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Ratingen im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Kurierfahrten
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Taxi und Mietwagen lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
Kosten und Angebote
Bei Taxi und Mietwagen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Wer in Ratingen vergleicht, sollte die Nachbarorte in Kreis Mettmann einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Fragen und Antworten
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Wie reklamiere ich eine zu teure Fahrt?
Notieren Sie Konzessionsnummer, Datum, Uhrzeit, Start und Ziel und lassen Sie sich eine Quittung geben. Beschwerden richten Sie an das Unternehmen und an die Genehmigungsbehörde der Kommune, die den Tarif festsetzt. Bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zählt die vorher getroffene Preisvereinbarung.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Begriffe dazu
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