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Zoohandlungen und Tierbedarf in Regen

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 3 Betriebe für Zoohandlungen und Tierbedarf in Regen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Zoohandlungen und Tierbedarf ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Regen ein.

Regen versorgt sich bei Zoohandlungen und Tierbedarf typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Regen ist Teil des Landkreis Regen in Bayern, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 11.009 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 94209. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf in Regen überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 2,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 145 Einträge. Mit 49.7 Kilometern Entfernung ist Passau der nächste größere Ort, was die Auswahl in Regen praktisch erweitert.

Die Einträge im Überblick

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden, so regelt es § 11c des Tierschutzgesetzes. Das gilt auch für einen Goldfisch oder einen Wellensittich. Seriöse Geschäfte fragen deshalb nach dem Alter und verweisen Kinder an ihre Eltern, bevor ein Tier über den Tresen geht.

Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Hunde und Katzen ebenso wie Kaninchen, Vögel, Reptilien und Zierfische, denn auch Fische sind Wirbeltiere. Für wirbellose Tiere wie Schnecken, Garnelen oder Insekten gilt diese Pflicht nicht. Viele Fachgeschäfte verkaufen inzwischen gar keine Hunde und Katzen mehr, sondern nur Kleintiere, Fische und Zubehör.

Das gehört zum Leistungsbild

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Futter für Hund, Katze und Kleintiere
  • Beratung zu Haltung und Ernährung
  • Aquaristik und Terraristik
  • Vogel- und Kleintierbedarf

Woran Sie Angebote messen

Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht

Wie abgerechnet wird

Bei Zoohandlungen und Tierbedarf trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Regen gilt das Landesrecht von Bayern.

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Die wiederkehrenden Fragen

Warum rät die Zoohandlung zu zwei Kaninchen?

Kaninchen und Meerschweinchen sind Gruppentiere, einzeln gehalten leiden sie. Gute Fachgeschäfte raten deshalb zu mindestens zwei Tieren und einem ausreichend großen Gehege statt zum kleinen Starterset. Auch im Tierheim warten passende Paare.

Was sollte ich beim Tierkauf schriftlich festhalten?

Herkunft, Alter, Geschlecht, Impf- und Behandlungsstand sowie den Gesundheitszustand bei Übergabe. Bei Hunden und Katzen gehört die Chipnummer dazu. Welpen dürfen erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden, ein deutlich jüngeres Tier ist ein Warnsignal.

Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?

Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.

Zum Weiterlesen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.