Personaldienstleister in Reiskirchen
In Reiskirchen ist zu Personaldienstleister noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 10.572Einwohner
- HessenBundesland
- 35447Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Job, Zeitarbeit, Vermittlung, Bewerbung endet selten beim ersten Treffer. Für Reiskirchen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Reiskirchen ist eine Kleinstadt mit etwa 10.572 Einwohnern. Betriebe im Bereich Personaldienstleister arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Reiskirchen liegt im Landkreis Gießen in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 10.572 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 35447. Über alle Branchen zusammen sind für Reiskirchen 62 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gießen, rund 11.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Reiskirchen in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Reiskirchen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Agentur für Arbeit Gießen, rund 7.5 km
- FARA Gießen Gießen, rund 10.8 km
- Agentur für Arbeit Gießen, rund 10.9 km
- Berufsinformationszentrum Gießen, rund 10.9 km
- TimePartner Gießen, rund 11.7 km
- K&S GmbH - Zeitarbeit Gießen, rund 11.8 km
- Jobcenter Gießen Gießen, rund 12.2 km
- KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf Marburg, rund 21 km
Wer in Reiskirchen im Bereich Personaldienstleister arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Bewerbungsunterlagen prüfen
- Übernahmeoption beim Kunden
- Direktvermittlung in Festanstellung
- Personalsuche für Betriebe
Angebote richtig vergleichen
Ein belastbarer Vergleich bei Personaldienstleister beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Was das kostet
In Reiskirchen wie überall gilt bei Personaldienstleister: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Reiskirchen gehört zu Landkreis Gießen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Fragen und Antworten
Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?
Nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher besteht Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter. Tarifverträge der Branche können abweichen, sehen dann aber Branchenzuschläge in Stufen vor. Lassen Sie sich zeigen, welcher Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird, davon hängt Ihre Entwicklung ab.
Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?
Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Zum Nachschlagen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
