Bars und Kneipen in Remagen
Aktuell stehen für Remagen 9 Einträge zum Stichwort Bars und Kneipen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 9Einträge
- 17.387Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 53424Postleitzahl
Wer in Remagen einen Betrieb aus dem Bereich Bars und Kneipen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Ausgehen, Cocktails, Sport schauen. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Remagen versorgt sich bei Bars und Kneipen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Remagen ist Teil des Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 53424 kommen 17.387 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Remagen überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 5,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 259 Einträge. Mit 19.6 Kilometern Entfernung ist Bonn der nächste größere Ort, was die Auswahl in Remagen praktisch erweitert.
Die Einträge im Überblick
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Ausschankmengen müssen erkennbar sein, Gläser tragen einen Eichstrich, und die Füllmenge gehört in die Getränkekarte. Beim Cocktail zählt weniger der Preis als das, was hineinkommt: frisch gepresster Saft und eigene Sirupe unterscheiden sich deutlich von Fertigmischungen. Wer Live-Musik spielt oder Musik abspielt, zahlt dafür Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft. Reserviert wird selten, an Wochenenden lohnt es trotzdem.
Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Bier vom Fass
- Raucherbereich oder Außenplätze
- Livemusik und Veranstaltungen
- Reservierung für Gruppen
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Wer bei Bars und Kneipen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Bei Bars und Kneipen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Rheinland-Pfalz teils von Nachbarbundesländern. Für Remagen gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz.
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Fragen und Antworten
Darf mich ein Betrieb abweisen?
Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.
Wie viel muss im Glas sein?
Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?
Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.