Tierpensionen und Tierbetreuung in Remshalden
Für den Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung führt diese Seite 1 Betriebe in Remshalden, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 1Eintrag
- 14.185Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 73630Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierpensionen und Tierbetreuung meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Remshalden nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
In einem Ort dieser Größe gibt es bei Tierpensionen und Tierbetreuung oft nur wenige Anbieter direkt am Ort. Die Umgebungsliste unten ist deshalb Teil der Antwort.
Remshalden liegt im Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 14.185 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 73630. Das ergibt etwa 0,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Tierpensionen und Tierbetreuung ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 95 Einträge für Remshalden über alle Branchen hinweg. Mit 11.2 Kilometern Entfernung ist Esslingen am Neckar der nächste größere Ort, was die Auswahl in Remshalden praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Remshalden kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Neben der Pension gibt es die Betreuung ohne Ortswechsel: Tiersitter, die zu festen Zeiten ins Haus kommen, füttern, Katzenklos reinigen und nach dem Rechten sehen, und Gassiservices, die Hunde abholen und ausführen, einzeln oder in kleinen Gruppen. Weil solche Anbieter kein Ladenlokal haben, tauchen sie in Karten und klassischen Verzeichnissen kaum auf. Sie finden sich eher über Empfehlungen, Aushänge beim Tierarzt oder über Einträge, die sie selbst anlegen.
Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Gassiservice
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Tagesbetreuung und Hundekita
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
Angebote richtig vergleichen
Der Vergleich bei Tierpensionen und Tierbetreuung gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Zur Preisfrage
Angebote für Tierpensionen und Tierbetreuung unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Remshalden reicht bis in Landkreis Rems-Murr-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Nachgefragt
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
