Taxi und Mietwagen in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern)
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 3.346Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67688Postleitzahl
Bei Taxi und Mietwagen in Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.
In Gemeinden wie Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) fällt bei Taxi und Mietwagen jede Absage stärker ins Gewicht, weil die Auswahl kleiner ist. Zwei Anfragen parallel sind hier sinnvoll, nicht unhöflich.
Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) liegt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 3.346 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 67688. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 18 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Kaiserslautern, rund 8.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
In Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxistand 12 Kaiserslautern, rund 5.8 km
- St. Wendel ZOB St. Wendel, rund 34 km
- Oberstein Bahnhof Idar-Oberstein, rund 34.1 km
- Taxi - Allmang Idar-Oberstein, rund 35.3 km
- Taxi-Zentrale Bad Kreuznach, rund 43.7 km
- Stadtwerke, Schifferstadt Schifferstadt, rund 50.6 km
- Langgasse/Holzgasse, Schifferstadt Schifferstadt, rund 50.6 km
- Langgasse/Iggelheimer Straße, Schifferstadt Schifferstadt, rund 50.6 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Das gehört zum Leistungsbild
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Kurierfahrten
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Vorbestellung zum Festtermin
Vor der Beauftragung klären
Bei Taxi und Mietwagen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
Bei Taxi und Mietwagen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.
Nachbarorte
Rodenbach (Landkreis Kaiserslautern) liegt in Landkreis Kaiserslautern. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
