Taxi und Mietwagen in Rottweil
Kein Eintrag zu Taxi und Mietwagen in Rottweil bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
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- 25.548Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Taxi und Mietwagen in Rottweil. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Rottweil ist eine Mittelstadt mit rund 25.548 Einwohnern. Bei Taxi und Mietwagen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Rottweil liegt im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 25.548 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 409 Einträge für Rottweil über alle Branchen hinweg. Mit 14.8 Kilometern Entfernung ist Villingen-Schwenningen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Rottweil praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Rottweil ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi Bösinger 7777 Villingen-Schwenningen, rund 16.2 km
- Taxi Fischer Bad Dürrheim, rund 17.9 km
- Taxi Scherf Titisee-Neustadt, rund 40.6 km
- Taxi Stier Titisee-Neustadt, rund 40.7 km
- Baiersbronn Bhf Baiersbronn, rund 41.3 km
- Fuchs Mobil Ammerbuch, rund 46.3 km
- Taxi Arfaoui Tübingen, rund 49.6 km
- Taxi-Zentrale Tübingen Tübingen, rund 49.7 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Kurierfahrten
- Vorbestellung zum Festtermin
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Taxifahrten im Stadtgebiet
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Taxi und Mietwagen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was das kostet
Bei Taxi und Mietwagen entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Rottweil ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Rottweil sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
- Taxiunternehmen Trossingen
- Taxiunternehmen Spaichingen
- Taxiunternehmen Oberndorf am Neckar
- Taxiunternehmen Villingen-Schwenningen
- Taxiunternehmen Schramberg
- Taxiunternehmen Bad Dürrheim
- Taxiunternehmen Balingen
- Taxiunternehmen St. Georgen im Schwarzwald
- Taxiunternehmen Sulz am Neckar
- Taxiunternehmen Meßstetten
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?
Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Zum Nachschlagen
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