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Zoohandlungen und Tierbedarf in Saarbrücken

Kurz gesagt

7 Betriebe aus dem Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf sind für Saarbrücken gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zoohandlungen und Tierbedarf in Saarbrücken. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.

Als Großstadt bietet Saarbrücken bei Zoohandlungen und Tierbedarf eine gute Mischung aus Auswahl und überschaubaren Wegen. Auslastung ist hier meist das größere Thema als Verfügbarkeit.

Verwaltungstechnisch gehört Saarbrücken zum Landkreis Regionalverband Saarbrücken (Saarland). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 183.509 Einwohner und 6 Postleitzahlen von 66111 bis 66125. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf in Saarbrücken eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Saarbrücken 1928 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Sulzbach/Saar, rund 7.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Saarbrücken in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden, so regelt es § 11c des Tierschutzgesetzes. Das gilt auch für einen Goldfisch oder einen Wellensittich. Seriöse Geschäfte fragen deshalb nach dem Alter und verweisen Kinder an ihre Eltern, bevor ein Tier über den Tresen geht.

Für Welpen gilt, dass sie erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen, das schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor. Beim Kauf eines Tieres sollten Sie Herkunft, Alter, Impfstatus und Gesundheitszustand schriftlich festhalten lassen. Tiere, die aus dem Ausland verbracht und hier gegen Entgelt abgegeben werden, unterliegen ebenfalls einer Erlaubnispflicht nach § 11, zuständig ist auch dafür das Veterinäramt.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Pflege- und Hygieneprodukte
  • Vogel- und Kleintierbedarf
  • Beratung zu Haltung und Ernährung
  • Futter für Hund, Katze und Kleintiere

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Prüfen Sie bei Zoohandlungen und Tierbedarf, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Was das kostet

Preise im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Saarland teils von Nachbarbundesländern. Für Saarbrücken gilt das Landesrecht von Saarland.

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Was oft gefragt wird

Dürfen Kinder allein ein Tier kaufen?

Nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind und keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 11c des Tierschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche ohne diese Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, wie klein oder günstig das Tier ist.

Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?

Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Zum Weiterlesen

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.