Zoohandlungen und Tierbedarf in Schwerin
Für Schwerin führt dieses Verzeichnis 5 Einträge zu Zoohandlungen und Tierbedarf. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 5Einträge
- 98.733Einwohner
- Mecklenburg-VorpommernBundesland
- 19053 bis 19063Postleitzahlen
In Schwerin gehört Zoohandlungen und Tierbedarf zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Schwerin ist eine Mittelstadt mit rund 98.733 Einwohnern. Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Als kreisfreie Stadt in Mecklenburg-Vorpommern bündelt Schwerin Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 98.733 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 6 Postleitzahlen von 19053 bis 19063. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 881 Einträge für Schwerin über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Lübeck, rund 57.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Schwerin in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Sie betreiben in Schwerin einen Betrieb im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes. Das betrifft Hunde und Katzen ebenso wie Kaninchen, Vögel, Reptilien und Zierfische, denn auch Fische sind Wirbeltiere. Für wirbellose Tiere wie Schnecken, Garnelen oder Insekten gilt diese Pflicht nicht. Viele Fachgeschäfte verkaufen inzwischen gar keine Hunde und Katzen mehr, sondern nur Kleintiere, Fische und Zubehör.
An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden, so regelt es § 11c des Tierschutzgesetzes. Das gilt auch für einen Goldfisch oder einen Wellensittich. Seriöse Geschäfte fragen deshalb nach dem Alter und verweisen Kinder an ihre Eltern, bevor ein Tier über den Tresen geht.
Was üblicherweise angeboten wird
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Aquaristik und Terraristik
- Vogel- und Kleintierbedarf
- Futter für Hund, Katze und Kleintiere
- Beratung zu Haltung und Ernährung
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Zoohandlungen und Tierbedarf ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was den Preis bestimmt
Für Zoohandlungen und Tierbedarf in Schwerin gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
In der Umgebung
In Mecklenburg-Vorpommern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Schwerin ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Fragen und Antworten
Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?
Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.
Dürfen Kinder allein ein Tier kaufen?
Nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind und keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 11c des Tierschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche ohne diese Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, wie klein oder günstig das Tier ist.
Nimmt die Zoohandlung Futter zurück?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch mangelfreier Ware gibt es im Laden nicht. Viele Geschäfte nehmen ungeöffnete Packungen aus Kulanz zurück, fragen Sie beim Kauf nach. Online gekaufte Ware können Sie in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, bei Mängeln gilt in beiden Fällen die Gewährleistung.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
