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Physiotherapie in Seligenstadt

Kurz gesagt

In Seligenstadt sind derzeit 8 Betriebe im Bereich Physiotherapie verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Wer in Seligenstadt einen Betrieb aus dem Bereich Physiotherapie sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Rezept, Krankengymnastik, Rücken, Reha. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Mittelstädte wie Seligenstadt liegen bei Physiotherapie oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Verwaltungstechnisch gehört Seligenstadt zum Landkreis Offenbach (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 21.752 Einwohner und die Postleitzahl 63500. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,7 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 426 Einträge. Hanau liegt etwa 10.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Seligenstadt.

Diese Betriebe sind erfasst

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Physiotherapie läuft überwiegend auf Verordnung. Die Heilmittelverordnung nennt Diagnosegruppe, Behandlungsanzahl und Frequenz, danach rechnet die Praxis mit der Krankenkasse ab. Erwachsene zahlen zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung als gesetzliche Zuzahlung. Termine sind in vielen Regionen knapp, weil die Behandlungszeit je Einheit vorgegeben und die Kapazität begrenzt ist.

Physiotherapeut ist ein Ausbildungsberuf mit staatlicher Prüfung, für die Abrechnung mit Krankenkassen braucht die Praxis zusätzlich eine Zulassung. Die Preise für Kassenleistungen ergeben sich aus Verträgen zwischen Verbänden und Kassen, die Praxis kann sie nicht frei setzen. Praxen unterscheiden sich deshalb in Terminlage, Ausstattung und Schwerpunkten, nicht im Preis.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Behandlung nach Operationen
  • Krankengymnastik auf Rezept
  • Manuelle Therapie
  • Gerätegestützte Krankengymnastik

Vor der Beauftragung klären

Bei Physiotherapie lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Zur Preisfrage

Angebote für Physiotherapie unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

In der Umgebung

In Hessen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Seligenstadt ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Fragen und Antworten

Bekomme ich einen Hausbesuch?

Nur wenn er ärztlich verordnet ist, dafür gibt es auf der Verordnung ein eigenes Feld. Die Praxis rechnet den Hausbesuch zusätzlich ab, dafür fällt eine weitere Zuzahlung an. Ohne diese Anordnung kann eine Praxis den Besuch nur als Selbstzahlerleistung anbieten.

Wie hoch ist meine Zuzahlung?

Bei Heilmitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Sammeln Sie dafür die Quittungen und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Kann ich ohne Verordnung kommen?

Ja, dann handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die die Praxis direkt mit Ihnen abrechnet. Eine nachträgliche Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richten sich nach ihrem Tarif, dort kann eine ärztliche Verordnung Voraussetzung für die Erstattung sein.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.