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Freiberufler

Definition

Freiberufler üben einen Katalogberuf oder eine ähnliche Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz aus. Sie melden kein Gewerbe an, zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht Mitglied der IHK.

Zu den Katalogberufen zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Dolmetscher. Entscheidend ist die selbstständige, eigenverantwortliche und fachlich leitende Tätigkeit auf Grundlage einer besonderen Qualifikation. Wer Mitarbeiter beschäftigt, bleibt freiberuflich, solange er die Arbeit fachlich leitet und stichprobenartig kontrolliert.

Die Einordnung nimmt das Finanzamt vor, nicht das Gewerbeamt. Statt einer Gewerbeanmeldung genügt die formlose Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Freiberufler dürfen den Gewinn dauerhaft durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Eine Bilanzierungspflicht entsteht nicht.

Die Grenze zum Gewerbe verläuft nicht immer eindeutig. Ein Physiotherapeut, der zusätzlich Nahrungsergänzungsmittel verkauft, ein Kosmetikstudio mit Produktverkauf oder ein IT-Dienstleister, der überwiegend Hardware handelt, rutscht mit diesem Teil in die Gewerblichkeit. Bei Personengesellschaften kann eine gewerbliche Teiltätigkeit die gesamten Einkünfte gewerblich färben. Das sollte vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.

Viele Freiberufler sind in einem berufsständischen Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, etwa Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten. Für andere selbstständige Tätigkeiten kann nach § 2 des Sozialgesetzbuchs VI Rentenversicherungspflicht bestehen, unter anderem für Lehrer und Pflegepersonen ohne eigene Angestellte. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt dazu auf Antrag eine verbindliche Auskunft.

Wo der Begriff vorkommt

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Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.